Hadith | Recht des Kindes über seinen Eltern
Der Befehlshaber der Gläubigen (a.) sagt: Recht des Kindes gegenüber dem Vater besteht darin, einen schönen Namen zu bekommen, beste Erziehung und Lehre des Korans.
(Subhi Salih), Seite 546, Weisheit Nr. 399